Förderprogramme im Bereich Digitalisierung
Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen können oftmals bezuschusst werden. Wenn Sie in diesem Bereich also Investitionen planen, informieren Sie sich vorab über Fördermöglichkeiten. Wichtig dabei ist: Sie müssen erst einen Antrag stellen, bevor Sie investieren können! Eine nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich.
Kommen Sie gerne auf uns zu, wir helfen Ihnen hier gerne weiter.
Digitalbonus.Bayern
Der Freistaat Bayern unterstützt kleine Unternehmen mit dem Förderprogramm Digitalbonus, die digitale Transformation weiter voranzutreiben und Investitionen vorzuziehen, um im Unternehmen innovative digitale Verfahren, durchgängige digitale Prozesse und einen Sprung auf einen hohen Grad der Digitalisierung und beim IT-Schutzniveau zu erreichen.
Fördervoraussetzungen:
- Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.
Als kleines Unternehmen gilt ein gewerbesteuerpflichtiges Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalenten) sowie einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. - Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 4.000 Euro erfolgen.
Es gibt zwei Förderbereiche:
- Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillinge und moderner Simulationstechniken
- Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen
Der Fördersatz beträgt:
Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Pro Förderbereich kann je ein Antrag während der gesamten Laufzeit des Digitalbonus gestellt werden.
Es gibt zwei Varianten:
- Standard: Zuschuss bis zu 7.500 Euro
- Plus: Zuschuss bis zu 30.000 Euro (in einem der beiden Förderbereiche)
Nicht zuwendungsfähig in beiden Förderbereich sind beispielsweise:
- Standard-IKT-Hardware wie Server, PCs, Monitore, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker oder Telefone
- Standard-Software wie herkömmliche Bürosoftware, Betriebssystem
- Ausgaben für Standard-Webseiten oder -Webshops / Standard-Marketingmaßnahmen
- Geräte, Anlagen und Maschinen einschließlich zugehöriger Steuerungssoftware (Ausnahme: Roboter-Hardware)
- Ersatzbeschaffungen
- Reise- und Unterbringungskosten
- Beratungs- und Schulungsleistungen ohne Implementierung einer Lösung
- Maßnahmen, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden
Wichtiger Hinweis
Unternehmen, die Anträge nach dem alten Förderprogramm „Digitalbonus.Bayern“ gestellt haben, sind bei der Neuauflage wieder antragsberechtigt und dürfen pro Förderbereich je einen Antrag stellen.
Es gibt ein monatliches Kontingent, das am 1. Werktag um 10 Uhr freigeschalten wird. Wenn dieses aufgebraucht ist, ist eine Antragstellung erst im Folgemonat wieder möglich.
Die aktuelle Richtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2027.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ansprechpartner
Digitalisierungskoordinatorin / Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)
Tel. 09431 885-321
Fax 09431 885285-321
Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)
Tel. 09431 885-320
Fax 09431 885-285320
Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)
Tel. 09431 885-100
Fax 09431 885-285100
go-digital
Das Programm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung im Hinblick auf Beratung und Umsetzung. Hierbei werden die drei Felder IT-Sicherheit, digitale Markterschließung und digitalisierte Geschäftsprozesse in Ihrem Unternehmen durch Experten untersucht, konkrete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt.
Fördervoraussetzungen:
- Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 100 Mitarbeitern und maximal 20 Millionen Euro Umsatz bzw. 20 Millionen Euro Jahresbilanzsumme sowie einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Die Beratung muss durch eine autorisierte Beratungsstelle wettbewerbsneutral erfolgen.
- Das Unternehmen muss nach der Deminimis-Verordnung förderfähig sein.
Der Fördersatz beträgt:
50 Prozent des pauschalierten Beraterhöchstsatzes von 1.100 Euro netto je Beratungstag für maximal 20 Beratungstage im Hauptmodul und zusätzlich maximal zehn Beratungstagen in den Nebenmodulen.
Die Beratungsstelle für Innovation und Technologie ist gefördert:
Hinweis:
Diese Stelle gehört zum Technologie-Transfer-Netzwerk des Handwerks und wird als „Beratungsstelle für Innovation und Technologie“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf der zentralen Webseite www.bisnet-handwerk.de. Weitere Informationen zur zentralen Leitstelle für Technologie-Transfer im Handwerk finden Sie hier.