Einheitlicher Ansprechpartner

(EAP)Einheitlicher Ansprechpartner



Wenn Sie Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats sind oder aus Norwegen, Liechtenstein oder Island kommen, erhalten Sie Informationen über die notwendigen Formalitäten für Aufnahme und Ausübung Ihrer Tätigkeit bei Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner. Über diesen können Sie auch für die Aufnahme der Dienstleistung notwendige Behördenkontakte abwickeln.



Dienstleistungsportal Bayern

Auf der Internetseite Dienstleistungsportal Bayern finden Sie Informationen darüber, welche Genehmigungen, Anzeigen oder Erklärungen für die Aufnahme Ihrer Tätigkeit erforderlich sind.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der EUGO:



Informationen und Formulare zum Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) finden Sie im Downloadbereich.

Um Ihnen gezielt helfen zu können, bitten wir Sie, vor Kontaktaufnahme den Auskunftsbogen im Downloadbereich vollständig ausfüllen und an den Einheitlichen Ansprechpartner senden.



Kosten

Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben.



Voraussetzungen

Der Dienstleister muss Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates oder eines gleichgestellten Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) sein, beziehungsweise das Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit muss den Sitz in einem dieser Staaten haben beziehungsweise dort gegründet worden sein.

Die wirtschaftliche Tätigkeit muss zudem in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.

Diese findet auf einen breiten, nicht abschließend definierten Bereich von Dienstleistungsbranchen Anwendung. Grundsätzlich gilt sie für alle im Wirtschaftsverkehr handelbaren Dienstleistungen. Einbezogen sind etwa Handel, Gastronomie, Handwerk, IT-Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Unternehmensdienstleistungen und technische Dienstleistungen, Beratung und Bauwirtschaft.

Zum Schutz besonders sensibler beziehungsweise bereits an anderer Stelle geregelter Bereiche sieht die Dienstleistungsrichtlinie jedoch auch eine Reihe von Ausnahmen und Klarstellungen vor. So sind beispielsweise von der Richtlinie das Arbeitsrecht, zivil- und strafrechtliche Fragen aber auch Bereiche wie Gesundheits-, Sozial-, Verkehrs- und Finanzdienstleistungen ausgenommen.



Rechtsgrundlagen

Art. 6 ff. der Dienstleistungsrichtlinie (PDF, 224 kB)
Richtlinie 2006/123/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt.





Ihre Ansprechpartner für Niederbayern und die Oberpfalz:



Hausanschrift:

Ditthornstraße 10
93055 Regensburg

oder

Nikolastraße 10
94032 Passau

E-Mail eap@hwkno.de









Online Formulare:

 Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 9 EU/EWR HwV

 Folgemeldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 9 EU/EWR HwV

Klaus Jocham

Abteilungsleiter

Tel. 0851 5301-128

Fax 0851 5301-189

klaus.jocham--at--hwkno.de

Horst Zaglauer

Betriebsberater

Tel. 0941 7965-129

Fax 0941 7965-169

horst.zaglauer--at--hwkno.de

Peter Biersack

Betriebsberater

Tel. 0961 48123-14

Fax 0961 48123-25

peter.biersack--at--hwkno.de

Sina-Marie Himpsl

Tel. 0851 5301-129

Fax 0851 5301-189

sina-marie.himpsl--at--hwkno.de