Organisationen des Handwerks
Die Organisation des Handwerks hat eine lange Tradition, die mit den Zünften ihren Anfang nahm. Heute steht die Handwerksstruktur auf zwei Säulen: Handwerkskammern und Innungen.
Die 54 Handwerkskammern in Deutschland sind die gesetzliche Vertretung aller deutschen Handwerker. Für die selbstständigen Handwerker besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der für sie zuständigen Handwerkskammer.
In der Handwerksordnung sind die hoheitlichen Aufgaben einer Handwerkskammer, wie das Führen der Handwerks- und Lehrlingsrolle, die Regelung der beruflichen Bildung oder das Sachverständigenwesen festgelegt. Darüber hinaus vertritt die Handwerkskammer die Interessen ihrer Mitglieder und die Darstellung des Handwerks in Politik und Öffentlichkeit. Dazu kommen unterschiedlichste Dienstleistungen, die für die Mitgliedbetriebe meistens kostenlos angeboten werden.
Die Innungen bilden den Zusammenschluss der einzelnen Handwerksberufe. Durch die Innungen werden vor allem die berufsspezifischen Belange vertreten und gemeinsame gewerblichen Interessen der Innungsmitglieder gefördert. Auch bei der Lehrlingsausbildung wirken die Innungen mit. Die Mitgliedschaft bei einer Innung ist freiwillig (Kreisebene).
Alle Innungen einer Stadt, eines Landkreises oder einer bestimmten Region bilden zusammen eine Kreishandwerkerschaft.
Sowohl bei den Handwerkskammern als auch bei den Innungen gibt es Zusammenschlüsse auf Landes- und Bundesebene, wie den Bayerischen Handwerkstag und den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in Berlin auf Seiten der Handwerkskammern.