Kreishandwerkerschaften und Innungen
Kreishandwerkerschaften
Handwerksinnungen, die in einem Stadt- oder Landkreis ihren Sitz haben, bilden die Kreishandwerkerschaft.
Eine Kreishandwerkerschaft hat die vorrangige Aufgabe, die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirks wahrzunehmen.
Im Bezirk der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz bestehen derzeit zehn Kreishandwerkerschaften.
Innungen
Selbständige Handwerker des gleichen Handwerks oder solcher Handwerke, die sich fachlich oder wirtschaftlich nahe stehen, können zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen innerhalb eines bestimmten Bezirks zu einer Handwerksinnung zusammentreten.
Eine Handwerksinnung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Insbesondere hat eine Handwerksinnung die Aufgabe, den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen, für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen, aber auch das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern.
Im Bezirk der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz bestehen derzeit 141 Handwerksinnungen.