Interessenvertretung und hoheitliche AufgabenAufgaben der Handwerkskammer
Jeder Handwerksbetrieb ist Mitglied seiner Handwerkskammer. Vom Gesetzgeber haben die Kammern folgende Aufgaben übertragen bekommen:
- die Handwerks- und Lehrlingsrolle zu führen
- die Berufsausbildung zu regeln
- Prüfungsordnungen zu erlassen
- Prüfungsausschüsse zu bilden
- Sachverständige zu bestellen und zu vereidigen
- die Interessen des Handwerks zu vertreten und
- das Handwerk zu fördern.
Nur mit Zusammenschluss aller im Handwerk Tätigen ist es den Handwerkskammern möglich, als Sprecher des gesamten Handwerks aufzutreten und effizient die Interessen zu vertreten. Der Zerfall der Gemeinschaft in Einzelinteressen führt zur einseitigen Durchsetzung von Vorteilen der wirtschaftlich Stärkeren und verursacht weitaus höhere Kosten. Zudem bleiben die berechtigten Interessen einer geschlossenen Wirtschaftsgruppe auf der Strecke. Die Interessenvertretung im Handwerk erfolgt branchenübergreifend und bezogen auf den gesamten Standort Deutschland.
Das Handwerk ausüben darf nur derjenige, der in der Handwerksrolle, im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder der handwerksähnlichen Gewerke eingetragen ist.
Neben der Vertretung der Interessen des Wirtschaftszweigs Handwerk, der Bildung und der Selbstverwaltung im Handwerk bieten wir Ihnen auch umfangreiche Beratungsleistungen zu zahlreichen Themen. Praktische Beispiele hierzu sehen Sie in unserer Broschüre Wenn guter Rat gefragt ist.