Weiterbildungsstipendium
Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung "Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung" gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer "Karriere mit Lehre" mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.
Wer kann gefördert werden?
Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer:
- eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,
- die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist, - zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist. (Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn Anrechnungszeiten wie z. B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel - berufsbegleitende Maßnahmen:
- der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
- die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister, Techniker, Betriebswirt, Fachwirt, Fachkaufmann/Fachkauffrau),
- der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement)
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Beruf inhaltlich aufbauen.
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900 Euro für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 8.700 Euro. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent der Kosten pro Maßnahme, schmälert aber nicht Ihren Gesamtförderungsbetrag von 8.700 Euro.
Wo kann man sich bewerben?
Ansprechpartner in allen Fragen des Weiterbildungsstipendiums ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis eines Bewerbers eingetragen war. Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.
Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir jeweils zum 1. Januar eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.
Bei Interesse senden Sie bitte eine Email an karola.wander@hwkno.de mit folgenden Angaben:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Email-Adresse, Straße mit Hausnummer, Postleitzahl und Ort, Ausbildungsberuf, Ausbildungsbetrieb, Prüfungsergebnis
Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie bei Stefanie Mikla sowie auf der Internetseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB).
Das Weiterbildungsstipendium kurz erklärt
Ansprechpartner
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