Berufswettbewerbe
Deutsche Meisterschaft im Handwerk
Die Deutsche Meisterschaft im Handwerk wird seit Jahrzehnten durch die Handwerkskammern als Berufswettbewerb in Deutschland in allen Handwerksberufen durchgeführt.
Er dient dazu, die hervorragenden Leistungen bei der Gesellenprüfung unserer jungen Handwerker und der Ausbildungsbetriebe in der Öffentlichkeit herauszustellen und die Berufsausbildung im Handwerk dadurch zu fördern.
Die Deutsche Meisterschaft im Handwerk erstreckt sich über drei Stufen: Kammer-, Landes- und Bundesebene.
Die Teilnahme-Voraussetzungen sind:
- in der Gesellenprüfung die Noten 1 oder 2 in Praxis, maximal Note 3 in Theorie
- die Teilnehmer dürfen zum Zeitpunkt der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung nicht älter als 27 Jahre sein, also das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
"Die Gute Form im Handwerk - Handwerker gestalten"
Der Wettbewerb "Die Gute Form im Handwerk - Handwerker gestalten" ist eine Maßnahme im Rahmen der handwerklichen Berufsbildung und wird im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Deutschen Meisterschaft im Handwerk durchgeführt, wobei er in der Regel auf die Landes- und/oder Bundesebene beschränkt wird.
In Berufen mit größerer Teilnehmerzahl kann - nach Absprache mit der zuständigen Handwerkskammer - der Wettbewerb auch schon auf Kammerebene beginnen.
Zur Teilnahme berechtigt sind Junghandwerker, die ihre Gesellen-/Abschlussprüfung in der Zeit vom Winter des Vorjahres bis zum Sommer des Wettbewerbsjahres abgelegt und zum Zeitpunkt der Gesellenprüfung nicht älter als 27 Jahre sind, also das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wir appellieren an alle Ausbildungsbetriebe, ihre Lehrlinge zur Teilnahme an der Deutschen Meisterschaft und am Wettbewerb "Die gute Form im Handwerk - Handwerker gestalten" zu motivieren!
Weiterbildungsstipendium
Nach erfolgreichem Abschneiden des Wettbewerbes auf Landes- und Bundesebene besteht die Möglichkeit in das "Programm der Begabtenförderung" aufgenommen zu werden.
Die Mittel dafür stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereit. Die Zahl der Förderplätze ist beschränkt.
Hier können über drei Jahre hinweg Zuschüsse von jährlich 2.400 Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildungen in Anspruch genommen werden.