Unterricht in der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung.
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Unterricht in der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung.

Macht die Lehrzeit attraktiverÜberbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Auszubildende im Handwerk profitieren neben den Lernorten Betrieb und Berufsschule auch von einer dritten Lernumgebung: der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU). Die überbetrieblichen Kurse sind Teil der beruflichen Qualifizierung und finden während der Ausbildung in den Bildungszentren der Handwerkskammern statt.

Als ein entscheidender und über die Jahre bewährter Bestandteil der beruflichen Ausbildung im Handwerk unterstützt die ÜLU die Betriebe bei ihrer wichtigen Arbeit als Fachkräfteschmiede.

Der hohe Stellenwert der ÜLU ist auch im Berufsbildungsgesetz verankert. Demnach sind die Ausbildungsbetriebe dazu verpflichtet, ihre Lehrlinge jeweils für die überbetrieblichen Lehrgänge freizustellen.

Die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen hängt maßgeblich von der Qualifikation ihrer Mitarbeiter ab. Das gilt in besonderem Maße auch für das Handwerk.

Die ÜLU sichert die Qualität der dualen Ausbildung

Die meisten Handwerksbetriebe sind kleine oder mittlere Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von unter 500 Mitarbeitern. Diese haben sich oft auf Teilbereiche ihres Berufsfeldes spezialisiert und können deshalb nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln.

Hier setzt die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung an und nimmt einen wesentlichen Bestandteil der betrieblichen Ausbildung im dualen System ein. Sie sorgt unabhängig von den Tätigkeitsschwerpunkten der jeweiligen Ausbildungsbetriebe für eine ganzheitliche Erstausbildung des Nachwuchses und ermöglicht es auch kleinen Betrieben, den eigenen Nachwuchs vollumfänglich auszubilden.

Die ÜLU dient als digitale Wissenswerkstatt

Alle Auszubildende erhalten durch die ÜLU eine berufliche Qualifizierung auf einem einheitlich hohen Niveau und dem neuesten Stand der Technik – unabhängig von Ort, Größe und Spezialisierung des Ausbildungsbetriebes.

Zudem leistet die ÜLU eine systematische Vertiefung der beruflichen Grund- und Fachbildung in produktionsunabhängigen Werkstätten.

Die ÜLU ermöglicht die berufliche Mobilität

Der im Handwerk ausgebildete Fachkräftenachwuchs ist so überall in Deutschland mit einem einheitlich gesicherten Ausbildungsniveau arbeitsmarktflexibel, sofort und umfassend einsetzbar.

Die Maßnahmen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung sind im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachverband und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks vom Bundesministerium für Wirtschaft festgelegt.

Darüber, welche Lehrgänge in einem Handwerkskammerbezirk durchgeführt werden, entscheiden die Handwerksinnungen des jeweiligen Kammerbezirks in enger Abstimmung mit ihrer Handwerkskammer vor Ort. Daher kann es sein, dass nicht alle für einen Ausbildungsberuf möglichen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen vor Ort auch tatsächlich angeboten werden.

Der Berufsbildungsausschuss sowie die Vollversammlung der Handwerkskammer vor Ort beschließen dann auf Grundlage der Abstimmungsgespräche zwischen Innungen und Handwerkskammer über die in Zukunft durchzuführenden Lehrgänge.

Der Besuch dieser Lehrgänge ist dann für die Auszubildenden des jeweiligen Kammerbezirks obligatorisch und der Ausbildungsbetrieb ist gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) verpflichtet, den Lehrling zum Besuch seiner Lehrgänge freizustellen.

Auszubildende im Handwerk

Grundsätzlich ist die ÜLU für Auszubildende im Handwerk gedacht. Wer also einen in der Lehrlingsrolle eingetragenen Lehrvertrag vorweisen kann und wessen Ausbildungsbetrieb in die Handwerksrolle eingetragen ist, hat ab Beginn dieses Lehrverhältnisses grundsätzlich das Recht, die für seinen Ausbildungsberuf vorgesehenen Lehrgänge zu besuchen. Für diese Teilnehmenden ist der Besuch der Lehrgänge zudem über die unten genannten Zuschüsse gefördert. 

Auszubildende aus nicht-handwerklichen Betrieben

Auch Auszubildende, deren Lehrvertrag zum Beispiel bei der IHK eingetragen ist, können auf Anfrage ihres Ausbildungsbetriebs Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung besuchen. Für diese Teilnehmenden ist der Besuch der Lehrgänge nicht über die genannten Zuschüsse gefördert.

Bei Fragen zur Auswahl passender Lehrgänge und zu den entsprechenden Kosten kommen Sie bitte jederzeit gerne auf uns zu.

Facharbeiter

Auch Facharbeiter, deren Kenntnisse in bestimmten Themenbereichen aufgefrischt werden sollen, können Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung besuchen, solange dort freie Plätze zur Verfügung stehen. Für diese Teilnehmenden ist der Besuch der Lehrgänge nicht über die genannten Zuschüsse gefördert.

Bei Fragen zur Auswahl passender Lehrgänge und zu den entsprechenden Kosten kommen Sie bitte jederzeit gerne auf uns zu. Ihr Ansprechpartner zum Thema ist Michael Ryll. Sie erreichen ihn unter michael.ryll@hwkno.de oder unter 0941 7965-148.

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Wem zum Erreichen der Anerkennung seines im Auslands erworbenen Berufsabschlusses noch Qualifikationsbausteine fehlen, der hat ebenfalls die Möglichkeit, Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung zu besuchen, solange dort freie Plätze zur Verfügung stehen. Für diese Teilnehmenden ist der Besuch der Lehrgänge nicht über die genannten Zuschüsse gefördert. 

Bei Fragen zu diesem Thema kommen Sie bitte jederzeit gerne auf uns zu unter anerkennung@hwkno.de

Welche Lehrlingsunterweisungen an der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz durchgeführt werden, sagt Ihnen unser Ausbildungsnavigator: www.hwkno.de/ausbildungsnavigator 

Welche überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen es für einen Ausbildungsberuf insgesamt gibt und welche Inhalte dort vermittelt werden, darüber informiert das Heinz-Piest-Institut in Hannover auf seiner Webseite: Unterweisungspläne (hpi-hannover.de)

Lehrgangsgebühren für die Betriebe

Der Ausbildungsbetrieb erhält nach Abschluss des Lehrgangs eine Rechnung über die Lehrgangsgebühr. Für Ausbildungsbetriebe, die der SOKA-Bau angehören, übernimmt diese sämtliche Kosten.
Die Höhe der Lehrgangsgebühren kann über die ÜLU-Organisation oder die Ausbildungsberatung erfragt werden.

Lehrgangszuschüsse

Aufgrund verschiedener Fördermittel ist die Lehrgangsgebühr deutlich geringer als die eigentlich entstehenden Lehrgangskosten.

Alle Lehrgänge der Grundstufe (mit Ausnahme der Bauberufe) sowie alle Lehrgänge der Fachstufe werden durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bezuschusst.

Alle Lehrgänge der Fachstufe werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie (mit Ausnahme der Bauberufe) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.

Zudem wird ein Teil der Lehrgangskosten aus Eigenmitteln der Handwerkskammer beglichen.

Bitte beachten Sie, dass die Erteilung der genannten Zuschüsse eine Anwesenheit der Auszubildenden in den Lehrgängen von 100 Prozent voraussetzt. Nicht förderschädlich sind Fehlzeiten von weniger als 20 Prozent der Lehrgangszeit, wenn der Grund für die Fehlzeit zwar in der Person des Lehrlings liegt, aber nicht durch diesen zu verantworten ist (z.B. Krankheit). Bei anderen Fehlzeiten, die der Fördergeber nicht als Fehlgrund anerkennt (z.B. Führerscheinprüfung, Zug verpasst),  behalten wir uns vor, eine erhöhte Gebühr zu berechnen. 

Generell sind nur Lehrlinge förderfähig, die sich in einem aktiven, in der Lehrlingsrolle eingetragenen Lehrverhältnis befinden. Gleichzeitig muss Ihr Ausbildungsbetrieb auch in der Handwerksrolle eingetragen sein.  Bei Fragen hierzu kommen Sie bitte jederzeit gerne auf uns zu. 

Übernachtung der Lehrlinge

Die Übernachtung am Lehrgangsort ist für auswärtige Teilnehmer, soweit die tägliche Heimreise wegen der Lehrgangszeiten nicht möglich ist, kostenlos. Eventuell ist eine Kaution bei der Übernachtungsstätte zu hinterlegen.

Hinweise zur Übernachtung finden sich auf der Webseite des jeweiligen Bildungszentrums: www.hwkno.de/bildungszentren

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten zur ÜLU trägt der Ausbildende, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind.   

Einwilligungserklärung zur Datenerhebung

Alle Lehrgänge der Fachstufe (mit Ausnahme der Bauberufe) werden unter anderem aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) mitfinanziert. Diese Fördermittel kommen unmittelbar den Ausbildungsbetrieben zugute, denn durch sie ist die Lehrgangsgebühr deutlich geringer als die eigentlich entstehenden Lehrgangskosten.

Die Daten der Teilnehmenden werden erhoben, um die richtige Verwendung der europäischen Fördergelder gegenüber der Europäischen Kommission zu belegen und nachzuweisen. Welche Daten genau erhoben werden und wer diese sichten kann, können Sie in dem Infoblatt (ESF+ Informationen für die Teilnehmenden zur Datenerhebung), das unten zum Download zur Verfügung steht, nachlesen. Dort finden Sie auch Ihre Ansprechpersonen bei weiteren Fragen und erhalten Informationen, wie mit den personenbezogenen Daten von Teilnehmenden im Rahmen von ESF+-geförderten Projekten umgegangen wird.

Damit werden die Informationspflichten aus den Art. 12 bis 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) erfüllt. Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert. Deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen. 

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Bei der Planung und Umsetzung von ESF+ Projekten ist die Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union eine Voraussetzung dafür, dass EU-Mittel zur Verfügung gestellt werden. Alle Maßnahmen müssen unter Einhaltung der Charta der Grundrechte ausgewählt und durchgeführt werden.

Das Merkblatt zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) finden Sie unten bei den Downloads.

Sofern Sie sich im Zusammenhang mit der Umsetzung eines aus dem ESF+ geförderten Projekts in ihren Grundrechten gemäß der Charta als verletzt ansehen, besitzen Sie die Möglichkeit der Beschwerde gegenüber der ESF Verwaltungsbehörde in Bayern. Sie erhalten auf der Webseite des ESF+ Programms Bayern weiterführende fachspezifische Informationen (siehe www.esf.bayern.de).

Ja, der Besuch der ÜLU an einer anderen Handwerkskammer ist grundsätzlich möglich, wenn ein ausreichender Grund dafür vorliegt. 

Ihr Ausbildungsbetrieb kann für Sie über unser Kundenportal einen Antrag auf Überstellung zur ÜLU an eine andere Handwerkskammer stellen. Informationen zum Kundenportal finden Sie hier:  Nutzen Sie die Vorteile unseres Kundenportals

Folgende Daten müssen in diesem Antrag enthalten sein:

  • Name der Handwerkskammer, an die freigegeben werden soll
  • Begründung, warum die ÜLU dort absolviert werden soll
  • Betriebsnummer, Name und Anschrift des Betriebs
  • Name, Anschrift, Ausbildungsberuf und Geburtsdatum des Auszubildenden
  • Berufsschule, die der Auszubildende besucht
  • Wurde bereits ein Antrag auf Überstellung zu einem anderen Prüfungsausschuss (Freigabe) gestellt? 

In Ausnahmefällen ist dies auch per E-Mail an freigaben@hwkno.de möglich.

 
  

Weitere Fragen beantworten wir auf unserer FAQ-Seite.



 Link zum Ausbildungsnavigator

www.hwkno.de/ausbildungsnavigator 



 Downloads



 

Unsere Fördergeber

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Förderlogo Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Treppmann Simon Fotowerkstatt Gahr & Popp

Simon Treppmann

Leiter Organisation Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Ditthornstraße 10

93055 Regensburg

Tel. 0941 7965-325

uelu--at--hwkno.de