Gewerbliche Schutzrechte und Patente
Patente und Gebrauchsmuster sind zeitlich befristete, gewerbliche Schutzrechte für technische Erfindungen, die vor Nachahmung schützen. Sie verbieten, geschützte Erfindungen ohne Erlaubnis des Schutzrechtinhabers zu nutzen. Hierzu zählt zum Beispiel die Herstellung und der Vertrieb eines Produkts, das auf einer geschützten Erfindung basiert.
Mit Patenten und Gebrauchsmustern kann außerdem werbewirksam demonstriert werden, dass ein Unternehmen innovative Produkte entwickelt. Der Patentinhaber hat auch die Möglichkeit, Dritten die Nutzung einer Erfindung gegen die Zahlung einer Lizenzgebühr anzubieten.
Neben Patenten und Gebrauchsmuster gibt es auch noch eingetragene Designs und Marken. Als eingetragenes Design kann das Design oder die Gestaltung eines Erzeugnisses geschützt werden. Der Schutzumfang hierbei ist nur auf die Erscheinungsmerkmale beschränkt.
Bei Marken dagegen wird ein Namen oder ein Logo für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen geschützt. Dieser Schutz richtet sich gegen Benutzung identischer oder sehr ähnlicher Zeichen im geschäftlichen Verkehr.
Ansprechpartner
Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)
Tel. 09431 885-320
Fax 09431 885-285320
Die Beratungsstelle für Innovation und Technologie ist gefördert:
Hinweis: Diese Stelle gehört zum Technologie-Transfer-Netzwerk des Handwerks und wird als „Beratungsstelle für Innovation und Technologie“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf der zentralen Webseite www.bisnet-handwerk.de. Weitere Informationen zur zentralen Leitstelle für Technologie-Transfer im Handwerk finden Sie hier.