EG-Richtlinien, CE-Kennzeichnung

Aufgabe der Europäischen Gemeinschaft ist die Errichtung eines gemeinsamen Marktes und schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten. Tätigkeiten der Gemeinschaft sind dabei: die Abschaffung von Zöllen und anderen Beschränkungen, die Beseitigung von Hindernissen für den Freien Verkehr und die Angleichung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften.

Am 01.01.1993 wurde der EG-Binnenmarkt formal eröffnet. Die Voraussetzung zur Verwirklichung des EG-Binnenmarktes ist der Abbau von Handelshemmnissen. Dafür werden sogenannte EG-Richtlinien erlassen, in denen die Anforderungen festgelegt sind, denen Produkte im freien Warenverkehr der Europäischen Union (EU) entsprechen müssen.

Die CE-Kennzeichnung beruht auf Richtlinien, die für den europäischen Binnenmarkt Mindest-Anforderungen für Produkte definieren. Von allen Wirtschaftsakteuren (Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure, Händler) wird erwartet, dass sie verantwortungsvoll und in voller Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Anforderungen handeln, wenn sie Produkte in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen. Das Konformitätskennzeichen (CE) ist in Eigenverantwortung des Herstellers anzubringen.

Die Europäische Union hat im Frühjahr 2014 insgesamt acht überarbeitete Richtlinien veröffentlicht, die am 20. April 2016 in Kraft getreten sind. Dazu hat die EU bereits in der Vergangenheit verschiedene Richtlinien erlassen, die wiederum auf europäisch harmonisierte Normen verweisen. In Deutschland wurden diese Richtlinien durch das Produktsicherheitsgesetz und die zugehörigen Verordnungen umgesetzt.

Von der neuesten Überarbeitung, die am 20. April 2016 in Deutschland gültig wird, sind folgende Richtlinien betroffen: 

  • Explosivstoffe für die zivile Nutzung (2014/28/EU; ersetzt 93/15/EWG)
  • Einfache Druckbehälter (2014/29/EU; ersetzt 2009/105/EWG)
  • Elektromagnetische Verträglichkeit (2014/30/EU; ersetzt 2004/108/EG)
  • Nichtselbsttätige Waagen (2014/31/EU; ersetzt 2009/23/EG)
  • Messgeräte (2014/32/EU; ersetzt 2004/22/EG)
  • Aufzüge (2014/33/EU; ersetzt 95/16/EG)
  • ATEX (2014/34/EU; ersetzt 94/9/EG)
  • Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU; ersetzt 2006/95/EG)

Die überarbeiteten Richtlinien verpflichten Hersteller dieser Produkte, eine Risikoanalyse und -bewertung durchzuführen und die Ergebnisse in den technischen Unterlagen zum Produkt zu dokumentieren. Darüber hinaus wurde die Struktur der einzelnen Richtlinien vereinheitlicht.

 

 Ansprechpartner

Basisauskünfte zu diesen EG-Richtlinien und der damit oft verbundenen CE-Kennzeichnung bekommen Sie vom technischen Berater:



Köhler Markus
Fotowerkstatt Gahr

Markus Köhler

Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS), Technischer Berater

Tel. 0941 7965-273

Fax 0941 7965-281273

markus.koehler--at--hwkno.de