Elektronische Rechnungsstellung einfacher möglich
Rückwirkend zum 1. Juli 2011 wurden durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 die Anforderungen für elektronische Rechnungen herabgesetzt.
Insbesondere ist die Gewährung des Vorsteuerabzugs aus einer elektronischen Rechnung nicht mehr davon abhängig, ob bei der Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein EDI-Verfahren angewandt wurde.
Sowohl bei Papier- als auch bei elektronischen Rechnungen die Echtheit der Herkunft, der Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden. Das kann durch innerbetriebliche Kontrollverfahren erreicht werden.
Sie können somit künftig Ihren Freiraum nutzen und Rechnungen per Email versenden bzw. empfangen.
Die näheren Erläuterungen können Sie dem Flyer des ZDH entnehmen.