Alternative bei fehlenden KreditsicherheitenBürgschaften

Banken und andere Kreditgeber fordern bei der Kreditvergabe Sicherheiten. Sind keine ausreichenden Kreditsicherheiten vorhanden, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Gewährung einer öffentlichen Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank Bayern möglich. 

Verbürgt werden können

  • mittel- und langfristige Bankdarlehen
  • zinsverbilligte Darlehen von öffentlichen Förderbanken
  • Kontokorrentkredite
  • Avalkredite
  • Leasingfinanzierungen

für gewerbliche Finanzierungsmaßnahmen zur

  • Existenzgründung, Betriebsübernahme und tätiger Beteiligung (auch innerhalb der Familie)
  • Erweiterung, Modernisierung und Rationalisierung bestehender Unternehmen
  • Konsolidierung bestehender Unternehmen (Umschuldung von Lieferantenverbindlichkeiten)

 Ansprechpartner

Nähere Informationen erhalten Sie

bei Ihrem Betriebsberater vor Ort oder

bei der Bürgschaftsbank Bayern.