Arbeitsstättenverordnung
Wer neu bauen, seinen Betrieb erweitern oder als Existenzgründer Gewerberäume anmieten möchte, sollte neben baurechtlichen Vorschriften, insbesondere der Bayerischen Bauordnung (BayBO), auch immer das Arbeitsstättenrecht beachten.
Dies betrifft den Unternehmer immer dann, wenn er in seinem Betrieb Mitarbeiter beschäftigt - unabhängig von Art und Dauer der Beschäftigung.
Ihre Fragen dazu können Sie direkt an unseren technischen Berater stellen.
Ansprechpartner
Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS), Technischer Berater
Tel. 0941 7965-273
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