Google Fonts SchriftartenWarnung vor Anspruch auf Schadensersatz
Mit Google Fonts können Schriftarten auf der Website genutzt werden, ohne diese auf den eigenen Server hochzuladen. Beim Aufruf der Website durch einen Nutzer werden die Schriften über einen Google-Server automatisch heruntergeladen. Dabei automatisch und ohne Einwilligung des Nutzers dessen IP-Adresse an Google übermittelt.
Das Landgericht München I hat am 20. Januar 2022 entschieden, dass bei einem Einsetzen von Google Fonts auf der Website durch die Übermittlung der IP-Adresse ohne Einwilligung dessen Persönlichkeitsrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung über die Preisgabe und Verwendung der eigenen personenbezogenen Daten) verletzt wird. Konsequenz der Persönlichkeitsrechtsverletzung ist ein Schadensersatzanspruch.
Deshalb muss sich bei der Nutzung von Google Fonts, die Einwilligung des Webseitenbesuchers zur Datenverarbeitung auch auf die Google Fonts erstrecken.
Was bedeutet das für Sie?
Prüfen Sie, ob auf Ihrer Website eine dynamische Einbindung von Google Fonts vorliegt und ob andere Lösungen wie die lokale Einbindung auf Ihrem Server möglich ist.
Im Internet gibt es Anbieter, mit deren Hilfe Sie Ihre Website auf die dynamische Einbindung von Google Fonts überprüfen können.
Haben Sie eine lokale Einbindung bereits umgesetzt, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen.
Welche weitreichenden Folgen hat das Urteil?
Einige Privatpersonen beziehen sich auf dieses Urteil und fordern mit einer Art "Abmahnung" Schadensersatz unter Zuhilfenahme von zwei Rechtsanwaltskanzleien.
Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten, wenden Sie sich als Mitgliedsbetrieb gerne an die Rechtsberatung. Wir benötigen hierzu die Schreiben der Rechtsanwaltskanzleien.
Was ist zwischenzeitlich passiert?
Für die massenhaft ausgesprochenen Schreiben von Anwaltskanzleien gab es mittlerweile eine gerichtliche Entscheidung. Das LG München I urteilte am 30. März 2023 zur Unzulässigkeit der Google Fonts-Abmahnungen wegen Nachweismängeln und Rechtsmissbrauch.
Außerdem wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet.
In der Sache bestehen aber die zu beachtenden datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Ansprechpartner
Fragen zum Internet beantworten Ihnen gerne Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).
Abteilungsleiterin
Tel. 0941 7965-130
Fax 0941 7965 198