Produktionsbedingte Frischwasserverluste
Die Abwassergebühren werden bei den Städten und Gemeinden über den Frischwasserbezug ermittelt. Bei einigen Branchen im Handwerk wird aber ein Teil des Frischwassers in der Produktion verbraucht. Damit werden diese Wassermengen nicht der Kanalisation zugeführt. In den Entwässerungssatzungen der Städte und Gemeinden wird vereinzelt die Möglichkeit eingeräumt, diese sogenannten produktionsbedingten Frischwasserverluste bei der Abwassermenge abzuziehen. Zum Teil werden für Branchen Prozentsätze oder produktbezogene Mengen anerkannt. Für Bäckereien wird beispielsweise im Allgemeinen ein Wert von 110 l/100 kg Mehl anerkannt.
Der Handwerksbetrieb muss zur Erlangung des Abschlags einen Antrag bei seiner Gemeinde stellen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.
Zum Teil fordern Gemeinden Berechnungen, über die nachgewiesen wird, wie viel Wasser in die Produktion geht. Solche Berechnungen können wir für Sie erstellen. Für zwei Gewerke haben wir bereits Fragebögen erstellt, über die wir die notwendigen Daten abfragen. Füllen Sie den Fragebogen aus und senden Sie ihn uns zu. Unser Umweltberater wird dann zur Berechnung und Überprüfung der Daten auf Sie zukommen und Sie bei der Beantragung der Abschläge unterstützen.
Ansprechpartner
Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)
Tel. 09431 885-304
Fax 09431 885-285304
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Die Beratungsstelle für Innovation und Technologie ist gefördert:
Hinweis: Diese Stelle gehört zum Technologie-Transfer-Netzwerk des Handwerks und wird als „Beratungsstelle für Innovation und Technologie“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf der zentralen Webseite www.bisnet-handwerk.de. Weitere Informationen zur zentralen Leitstelle für Technologie-Transfer im Handwerk finden Sie hier.