Nur noch elektronische Angebote bei der Bayerischen Staatsbauverwaltung
Bei der Bayerischen Staatsbauverwaltung sind Angebote auch im Unterschwellenbereich (EU-Schwellenwert bei Baumaßnahmen: 5.548.000 Euro netto) nur noch elektronisch möglich. Die Übergangsfrist des § 13 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A für schriftliche Angebote ist zum 18. Oktober 2018 ausgelaufen.
Angebote sind über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de nur noch elektronisch abzugeben. Es ist die Textform für die Abgabe ausreichend. Damit ist eine elektronische Signatur nicht erforderlich.
Weitere Einzelheiten können Sie dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 20. Juli 2018 und der zugehörigen Firmeninfo entnehmen.
Beachten Sie
Kommunale Auftraggeber sind daran nicht gebunden. Diese können auch weiterhin schriftliche Angebote zulassen.