Rechtsberatung Schutzrechte JUNO AGU
Steffen Müller Fotografie

Der Fachanwalt Dr. Florian Lichtnecker gab Einblicke in gewerbliche Schutzrechte.Neue Ideen schützen

Viele Handwerker wollen ihre Ideen oder Produkte bestmöglich vor Nachahmern schützen. Wie man dabei vorgeht, haben nun die Mitglieder der Handwerkervereine Junge Unternehmer Niederbayern-Oberpfalz e.V. (JUNO) und Arbeitsgemeinschaft für Unternehmensführung im Handwerk (AGU) in einem Vortrag erfahren. Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Florian Lichtnecker aus Eggenfelden erläuterte verschiedene Möglichkeiten, Neues mit Schutzrechten zu sichern. Zudem zeigte er auf, wie man sich vor der unbeabsichtigten Verletzung von Rechten anderer wappnet.

Zunächst gab der Referent einen Überblick über die verschiedenen Schutzrechtsarten. Hier wurde vor allem das Thema "Markenrecht" besprochen. "Bei der Namensgebung, aber auch bei der Entwicklung von neuen Produkten sind gewerbliche Schutzrechte Dritte zu beachten oder unter Umständen auch eigene Schutzrechte anzumelden", sagte Dr. Lichtnecker. Der Fachanwalt erläuterte, welche Möglichkeiten des Schutzes es bei Marken gibt und verdeutlichte, dass sich der Schutz immer nur auf die beantragten Bereiche (Warenklassen und Dienstleistungsklassen) bezieht. Hinsichtlich des Markenschutzes ging Dr. Lichtnecker auch auf die Voraussetzungen ein, wonach insbesondere keine Schutzhindernisse wie etwa eine fehelende Unterscheidungskraft vorliegen dürfen. Wichtig sei vor allem, dass es für die Marke keinen Schutz gebe, wenn diese nicht innerhalb von fünf Jahren ernsthaft benutzt werde.

Dr. Lichtnecker zeigte auch die Folgen auf, wenn man selbst unbeabsichtigt die Schutzrechte anderer verletzt. Wer gegen diese Rechte etwa an Marken, Patenten oder Designs verstoße, dem drohe eine Abmahnung, warnte der Referent. Betroffene würden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zum Ersatz des bereits entstandenen Schadens aufgefordert. Außerdem sei mit teils erhebliche Anwaltskosten zu rechnen. Unwissenheit schütze auch hier nicht vor Strafe. Den anwesenden Handwerkern gab er den Tipp, sich frühzeitig mit möglichen Schutzrechten zu befassen. Vor allem beim Patentschutz sei eine Anmeldung nur möglich, wenn die Erfindung noch nicht der Öffentlichkeit Publik gemacht worden sei. Der größte Fehler sei es, aus Stolz die Erfindung etwa auf einer Messe zu präsentieren und erst im Anschluss daran wegen des Interesses der Kunden ein Patent zu beantragen.

Betriebsinhaber der Jungen Unternehmer Niederbayern-Oberpfalz e. V. und der Arbeitsgemeinschaft für Unternehmensführung e. V. (AGU) waren der Einladung zu Dr. Lichtneckers Vortrag in die Handwerkskammer in Regensburg gefolgt und nahmen interessante Anregungen und Informationen für die Leitung des eigene Betriebs mit nach Hause.  Wer sich für eine Mitgliedschaft bei JUNO oder AGU interessiert, kann sich ausführlich im Internet unter den Adressen www.hwkno.de/juno beziehungsweise www.hwkno.de/agu informieren. Dort gibt es alles Wissenswerte zu den Vereinszielen, künftigen Veranstaltungen und der Mitgliedschaft.

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