
Änderungen seit 5. Dezember 2024Neue Gefahrstoffverordnung 2024 - Asbest
Die novellierte Gefahrstoffverordnung bringt wesentliche Änderungen für den Umgang mit Asbest im Baubestand. Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen wie Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern sind nun klar geregelt.
Ansprechpartner
Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)
Tel. 09431 885-304
Fax 09431 885-285304
Neuerungen/Pflichten für Bauveranlasser
- Auftraggeber von Bauarbeiten sind verpflichtet, dem ausführenden Unternehmen alle relevanten Informationen bereitzustellen, sofern diese zur Verfügung stehen.
- Dies umfasst insbesondere Angaben zum Baujahr oder mögliche Hinweise auf Schadstoffbelastungen
Qualifikationsanforderungen
Fachkunde
Mitarbeitende, die mit Asbest arbeiten (keine Aufsichtsführende Person), müssen über grundlegendes Fachwissen verfügen. Diese Qualifikation kann durch einen Fortbildungskurs erworben werden. (10 Unterrichtseinheiten). Es gilt eine dreijährige Übergangsfrist für die Umsetzung.
Sachkunde
Für Aufsichtsführende Personen gelten verpflichtende Schulungen (17 Unterrichtseinheiten für geringes und mittleres Risiko, 32 Einheiten bei hohem Risiko), außerdem hat diese Person ständig vor Ort zu sein.
Neu ist die Sachkundeanforderung für Arbeiten mit potenziell asbesthaltigen Materialien, etwa im Straßen-, Tunnel- oder Gleisbau sowie in Steinbrüchen. Für diese Branchen gilt auch eine dreijährige Übergangsfrist
Anzeige- und Meldepflicht
Tätigkeiten mit Asbest müssen weiterhin der Arbeitsschutzbehörde und dem Unfallversicherungsträger gemeldet werden.
Schulungen
- Für den Risikobereich niedrig und mittel: Sachkundelehrgang Asbest nach TRGS 519 Anlage 4c, „kleiner Asbestschein“, mind. 17 Unterrichtseinheiten. Dieser Kurs wird von der HWKNO angeboten.
- Für den Risikobereich hohes Risiko ist der „große Asbestschein“ nach TRGS 519 Anlage 3 mind. 32 Unterrichtseinheiten erforderlich . Dieser Kurs wird durch die HWKNO bisher nicht angeboten.
- Für den Risikobereich niedriges Risiko (GefStoffV §11a (5)), Schulung mit zehn Unterrichtseinheiten ohne Prüfung (neu vorgeschrieben, dreijährige Übergangsfrist). Von der HWKNO wird derzeit geprüft, ob dieser Kurs angeboten wird.