Ausbildungsberatung Ausbildung Schlagwort(e): Ausbildung, Ausbildungsberatung, Auszublindende, Auszubildender, Konfliktlösung, Konfliktberatung, Beratung, Werkstatt
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Ausbildungsberatung Ausbildung

Erweiterte AusbildungsförderungFörderprogramm "Fit for Work"

Um die berufliche Bildung zu stärken und den Fachkräftebedarf zu sichern, fördert die Bayerische Staatsregierung ausbildende Betriebe mit dem Programm "Fit for Work". Dieses Förderprogramm wendet sich grundsätzlich an Ausbildungsbetriebe, die auch Jugendlichen eine Ausbildung ermöglichen wollen, die einem besonderen Wettbewerb unterliegen. Die Förderung greift in der Regel für Lehrverträge, die nach dem 1. August mit Bewerbern abgeschlossen wurden, die die allgemeinbildende Schule oder eine Wirtschaftsschule mit höchstens dem qualifizierenden Mittelschulabschluss beendet haben. Gefördert werden im Falle der Antragsbewilligung Ausbildungsverhältnisse, die zwischen dem 1. August und 31. Dezember eines Jahres den Ausbildungsvertrag abgeschlossen oder begonnen haben (dies gilt nicht für Bewerber mit Mittlerer Reife oder höherem Abschluss). Dazu sind unbedingt die Förderhinweise zu den jeweiligen Zielgruppen zu beachten! Die Ausbildungsbetriebe können hier einen Zuschuss von 360 € pro Ausbildungsmonat für max. 16 Monate erhalten.



Förderfähig sind darüber hinaus Ausbildungsverhältnisse mit:

  • Juge Menschen, die im Kalenderjahr ihres Schulaustritts eine berufliche Ausbildung beginnen und den Ausbildungsvertrag frühestens am 1. August oder spätestens am 31. Dezember dieses Jahres abschließen konnten, außer sie haben einen Realschulabschluss oder einen höheren Schulabschluss erworben.
  • Jugendliche ohne Schulabschluss oder aus Praxisklassen
  • Altbewerber mit höchstens erfolgreichen qualifiziertem Abschluss der Mittelschule
  • Jugendliche mit Anspruch auf ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) oder die Assistierte Ausbildung (AsA, AsA flex)
  • Auszubildende in Teilzeit
  • Junge Menschen, die eine Berufsintegrationsklasse (BIK, BIK/V), ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder eine Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA-Klasse) besuchen oder besucht haben.
  • Altersgrenze: Gefördert werden junge Menschen, die am Tag des Beginns der Berufsausbildung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Förderfähig sind deutsche Jugendliche sowie Jugendliche, die die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates besitzen und Jugendliche aus Drittstaaten mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus. Zu letzteren zählen auch Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis.



Antrag, Fristen, Informationen

Anträge können ausschließlich elektronisch gestellt  werden, spätestens drei Monate nach Beginn der Berufsausbildung.

 Weitere Informationen

Mit „Fit for Work – Chance Ausbildung“ fördert die Bayerische Staatsregierung die betriebliche Ausbildung von Jugendlichen.

Die Voraussetzungen dazu finden Sie hier.



Ansprechpartner

Für eine persönliche Beratung steht das Zentrum Bayern, Familie und Soziales unter der Telefonnummer 0921 605-3388 (vormittags) zur Verfügung.



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Flyer "Fit for Work"