Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
Am 17. Mai 2010 trat die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft. Auch Handwerksbetriebe haben hierdurch Pflichten zu erfüllen.
Es wird zwischen zwei Informationspflichten unterschieden: Informationen, die der Betrieb vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder bei Fehlen eines schriftlichen Vertrages vor Erbringung der Dienstleistung zur Verfügung zu stellen hat und Informationen, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden müssen.
Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder und Abmahnungen.
Ansprechpartner
Fragen beantworten Ihnen gerne Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).
Abteilungsleiterin
Tel. 0941 7965-130
Fax 0941 7965 198