Verschiedene Vorschriften müssen im Betrieb ausgehängt werdenArbeitgeber trifft Aushang-/Bekanntgabepflicht
Einige Gesetze und Verordnungen, die die Gesundheit und die Rechte der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz schützen, müssen vom Arbeitgeber im Betrieb ausgehängt beziehungsweise ausgelegt werden. Dies gilt bei einigen Vorschriften auch dann, wenn nur ein Mitarbeiter beschäftigt wird.
Geeignete Plätze hierfür sind beispielsweise das Schwarze Brett, Aufenthalts- und Pausenräume. Auch eine digitale Bereitstellung beispielsweise im firmeneigenen Intranet reicht aus, wenn jeder Mitarbeiter Zugang hierzu hat.
Kommt der Arbeitgeber dieser Aushangpflicht nicht nach, kann ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro drohen. Erleidet ein Arbeitnehmer aufgrund einer unzureichenden Information infolge des Verstoßes gegen eine Aushangpflicht einen Schaden, können auch Schadensersatzansprüche bestehen. Daneben sind unter anderem Unterlassungsansprüche oder bei Verstößen im Zusammenhang mit Wahlen eine Anfechtbarkeit der Wahl denkbar.
Welche Gesetze und Verordnungen ausgehängt werden müssen, hängt auch von der jeweiligen Branche ab (z. B. Gefahrstoffverordnungen, Strahlenschutzverordnung u. -gesetz).
Die wichtigsten branchenunabhängigen und aushangpflichtigen Gesetze und Verordnungen sind insbesondere:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Arbeitsstättenverordnung (bzgl. Flucht- und Rettungsplan)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als Auszug
- Heimarbeitsgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Ladenschlussgesetz (LadSchlG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Daneben ist der Arbeitgeber vor allem auch in folgenden Fällen zur Bekanntgabe- und Auslegung verpflichtet:
- Betriebsvereinbarungen
- anwendbare Tarifverträge
- Information über unbefristete Arbeitsplätze im Betrieb ( § 18 TzBfG)
- bei Wahlen z. B. Wählerverzeichnis, Wahlvorschläge, Wahlvorstand, Wahlergebnisse
Diverse andere Gesetze sind zur Auslage empfohlen, so beispielsweise
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Kündigungsschutzgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Mindestlohngesetz
Hinweis:
Auf eine regelmäßige Aktualisierung aufgrund von Änderungen in den Gesetzen und Verordnungen ist dringend zu achten. Dies sollte mindestens einmal im Jahr erfolgen.
Viele Verlage bieten die aushangpflichtigen Gesetze jedes Jahr aktualisiert als Sammlung an.