Amtsträgerehrenurkunde
Voraussetzung:
Der Antragsteller muss mindestens 20 Jahre ein Ehrenamt in Handwerksorganisationen bekleiden (beispielsweise als Obermeister).
Beantragung:
Mittels eines schriftlichen Antrags, mindestens vier Wochen vor dem Verleihungstermin.
Verleihung:
Durch ein Präsidiums- bzw. Vorstandsmitglied der Handwerkskammer.