Adressbuchschwindel
Vor allem Existenzgründer sind bevorzugte Opfer von unseriösen Anbietern. Lässt sich ein Existenzgründer ins Handelsregister eintragen, so ist die Eintragung öffentlich bekannt zu machen. Unseriöse Anbieter machen sich dies zu Nutzen. Sie entnehmen den Veröffentlichungen die Daten und erwecken mit Angeboten oder rechnungsähnlichen Offerten (mit beigefügten Überweisungsträgern) den Eindruck eines offiziellen Registers. Durch das äußere Erscheinungsbild getäuscht überweisen viele Betriebe den Rechnungsbetrag.
Eine weitere Täuschungsvariante liegt darin, eine bereits bestehende Vertragsbindung vorzutäuschen. So werden alte Werbemaßnahmen mit der Bitte um Korrektur und Unterzeichnung zugesandt. Mit der Unterschrift schließt der Betriebsinhaber den Vertrag.
Aus diesem Grund raten wir dringend, eingehende Rechnungen und Angebote genau zu prüfen.
Wenn Sie entsprechende Angebote erhalten haben, schicken Sie diese bitte an uns. Zur Bekämpfung des Adressbuchschwindels geben wir die Unterlagen an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) weiter. Dieser mahnt die unseriösen Anbieter ab und fordert sie zur Unterlassung auf.
Wenn Sie auf den Schwindel reingefallen sind, sollten Sie Ihre Auftragserteilung unbedingt wegen arglistiger Täuschung anfechten. Hinsichtlich der Zahlung sollten Sie sofort mit Ihrer Bank Kontakt aufnehmen. Unter Umständen ist die Überweisung noch nicht ausgeführt. Bereits bezahlte Beträge sollten Sie unter Fristsetzung zurückfordern.
Ansprechpartner
Fragen beantworten Ihnen gerne Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).
Abteilungsleiterin
Tel. 0941 7965-130
Fax 0941 7965 198